Die Kennzeichnung von Tieren mit einem Mikrochip dient der unzweifelhaften Zuordnung. In Deutschland ist es uneinheitlich geregelt ob und welche Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein müssen. Die Angaben darüber sind in den jeweiligen Landeshundegesetzen bzw. Verordnungen aufgeführt.
Wichtig ist zu wissen, dass ein gechipter Hund nicht automatisch auch ein registrierter Hund ist! Dieses Detail ist in den Fällen von höchster Bedeutung, wenn ein herrenloses Tier aufgefunden wird und dem Halter zugeordnet werden soll.
Für den grenzüberschreitenden Verkehr mit dem Hund ist eine Mikrochip-Kennzeichnung Pflicht. Für Reisen gelten aber, wie unten aufgeführt auch noch weitere Besonderheiten.
Die Registrierung bei den großen, landesweit agierenden, Datenbanken ist in aller Regel kostenlos. Auch international ist die Zuordnung von Tieren, die in einer dieser Datenbanken registriert sind kein Problem.
Hier gibt es weitere Informationen rund um die Haustierregistrierung.
Und hier geht es zu den wichtigsten Registrierungsstellen:
Deutschland: Tasso oder Findefix
Österreich: Heimtierdatenbank
Schweiz: amicus
Hier gibt es Infos zu Reisen mit Hund innerhalb der EU.
Und diese Zusammenstellung vom Deutschen Tierschutzbund bezieht sich auf Reisen mit Hunden in so genannte Drittländer (Länder außerhalb der EU).