Gebührenordnung 

Tierarztbesuche sind teurer geworden. Es ist wichtig zu wissen, was es damit auf sich hat.  Tierärzte sind seit 1999 in ihrer Preisgestaltung an die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) gebunden. Diese erlaubt dem jeweiligen Praxisinhaber zwar einen gewissen Spielraum, mit der unter anderem das Vorhandensein hochmoderner (und eben auch entsprechend teurer) Geräte, fachliche Spezialisierungen etc. honoriert werden können, jedoch ist die GOT grundsätzlich rechtlich bindend. Sie darf von Tierärzten weder über- noch unterschritten werden. Nach über 20 Jahren wurde vom BMEL die erste Neufassung erstellt, die am 22. August 2022 verkündet wurde und somit ab dem 22. November 2022 in Kraft getreten ist.

Die Preissteigerung liegt um durchschnittlich ca. 20% über den alten Abrechnungssätzen. Dieser Sprung war dringend erforderlich, damit die Last der allgemeinen Preissteigerungen nicht weiter von den praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzten geschultert werden muss. Ein Punkt, der von Kritikern der GOT-Novellierung häufig übersehenen wird ist, dass bei der Berechnung und Festlegung der Gebührenpunkte Zahlen aus den letzten Jahren zugrunde gelegt wurden. Etwaige Preissteigerungen durch die Inflation wurden entsprechend gar nicht berücksichtigt. Das und auch die Kostensteigerung auf allen anderen Gebieten (v. a. steigenden Mietpreise und Löhne von Mitarbeitern) haben schon jetzt erkennen lassen, dass die GOT-Erhöhung in den meisten Fällen nicht zu einem höheren Einkommen der Tierärzte geführt hat. Die GOT-Erhöhung hat somit eher den Charakter einer schadensbegrenzenden Maßnahme, mit der auf niedrig angesetztem Niveau dem Praxissterben entgegen gewirkt werden soll.    


Weiterführende Links:

Pressemitteilung des BMEL vom 25.05.2022

Der Referentenentwurf der neuen GOT vom 25.05.2022

https://youtu.be/dhlN9KGC2z4

Hier können Sie die neue GOT einsehen bzw. herunterladen: https://www.dechra.de/news/dechra-news/2022/october/got