Unverwechselbare Kennzeichnung 

Die Vorgabe, einen Hund mit einem genormten Mikrochip kennzeichnen zu müssen, variiert leider immer noch je nach (Bundes-)Land, in dem der Hund lebt. Teils gibt es sogar unterschiedliche Regelungen für Hunde verschiedener Größen oder für bestimmte Rassen. Unterm Strich trifft für die meisten Hunde aber eine Kennzeichnungspflicht zu.


Mein Rat ist, den Hund ganz unabhängig von den rechtlichen Vorgaben auf jeden Fall mit einem Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Denn durch den Chip kann er dir theoretisch sicher wieder zugeordnet werden, falls er einmal irgendwo allein aufgegriffen wird.


Hinweis: Für Reisen ins Ausland bzw. für die Wiedereinreise nach Deutschland benötigst du den blauen EU-Heimtierpass, in dem die Mikrochip-Kennzeichnung eingetragen wird. Spätestens, wenn man einmal eine Landesgrenze überschreiten möchte, kommt man also um die Kennzeichnung generell nicht mehr herum.


Ganz wichtig ist zu wissen, dass es hinsichtlich der sicheren Zuordnung des Hundes zu seinem Halter
nicht damit getan ist, dass der Hund mit einem Mikrochip gekennzeichnet wurde, sondern dass er in einem der zentralen Haustierregister registriert werden! Dies geschieht nicht automatisch. Dafür ist man als Halter zuständig!



Deutschland: tasso.net und findefix.com

Schweiz: amicus.ch

Österreich: heimtierdatenbank.ehealth.gv.at

Die Registrierung bei den jeweiligen Stellen ist kostenlos.


Mein Tipp ist, die Registrierungsunterlagen z. B. zusammen mit dem Impfausweis/Heimtierpass aufzubewahren, denn so vergisst man auch im Falle einer Adressänderung nicht so leicht, dass man auch dort die Daten angleichen lassen muss

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