In den einzelnen Bundesländern gelten teils recht unterschiedliche Bestimmungen, was die Hundehaltung anbetrifft. Nach Bundesländern sortiert sind in der hier aufgeführten Auswahl jeweils die Links zu den jeweils wichtigsten Gesetzen und Verordnungen sowie im Einzelfall weitere Bestimmungen oder Zusatzinfos der Länder aufgeführt.
Hinsichtlich der Vollständigkeit übernehmen wir keine Gewähr.
Unter diesem Link findet sich die "Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde“ (KampfhundeV), die Verwaltungsvorschrift sowie deren Anlagen.
Unter diesem Link findet sich die „Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit“ (HundGefV).
Weitere relevante Details, das heißt, Vorschriften aus anderen Gesetzen (StVO, Bay. JG, OWiG), die Hunde betreffen, finden sich hier.
Die gesetzliche Regelungen zum Umgang mit gefährlichen Hunden in Bayern sind hier verlinkt.
Unter diesem Link findet sich das „Gesetz zur Neuregelung des Haltens und Führens von Hunden in Berlin“ (HundeG) sowie die Durchführungsverordnung und eine Fülle weiterer Infos, die die Hundehaltung in Berlin betreffen (Sachkundenachweis etc.).
Unter dem Link findet sich die „Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden“, die kurz auch Hundehalterverordnung genannt wird (HundehV).
Hier geht es zur Verwaltungsvorschrift: Durchführung der Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (VV HundehV)
Und hier gibt es noch weitere Infos zur Hundehaltung in Brandenburg.
Hier gilt die "Verordnung über das Führen und Halten von Hunden", kurz auch Hundehalterverordnung genannt (HundehVO)
Unter diesem Link finden sich alle Infos rund um die Hundehaltung, das Hundegesetzt („Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden“ - NHundG) und die jeweiligen Erfordernisse für Hundehalter.
Hier gilt das Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, kurz Landeshundegesetz (LHundG).
Weitere Infos kann man auch der „Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Durchführung des Landeshundegesetzes NRW entnehmen: (DVO LHundG NRW)
sowie den Verwaltungsvorschriften zum Landeshundegesetz (VV LHundG NRW).
Hier geht es zum "Landesgesetz über gefährliche Hunde“ (LHundG)
und hier zur Durchführung des Landesgesetzes über gefährliche Hunde (LHundG).
Außerdem ist auch die Verwaltungsvorschrift zur Befreiung gefährlicher Hunde vom Maulkorbzwang wichtig.
Hier gelten die Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland
und die Verwaltungsvorschriften zur Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden.
Hier gilt das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG).
Zudem gibt es auch die Verwaltungsvorschrift "Gefährliche Hunde".
Hier gelten das Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG)
und die Verwaltungsvorschrift zum Hundegesetz des Landes Schleswig-Holstein (VwV-HundeG)
Unter diesem Link sind noch weitere Infos über die private Hundehaltung zu finden.
Hier gilt das Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG).
Wichtig könnte auch die Thüringer Verordnung über die Prüfungsstandards und die Durchführung des Wesenstests (ThürWesenstestVO) sein.
Außerdem ist die Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Abwehr von Gefahren durch Zucht, Ausbildung, Abrichten und Halten gefährlicher Hunde relevant.